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Nachricht |
| Maxi

Alter: 30
| | Anmeldungsdatum: 18.07.2005 | | Beiträge: 1482 | |
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Verfasst am: Do Mai 31, 2012 23:59 Titel: |
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| Forum Lurker hat folgendes geschrieben: | | (...) emotionale Entschädigung allerdings - na ja, müsste da nicht eine Vorsätzlichkeit oder gar Böswilligkeit vorliegen? |
Da müssen wir dann wohl mal einen Rechtsanwalt befragen ... in meinen Augen ist es aber genauso ein Vertrag, wie jeder andere auch und da kann man ja durchaus Ersatz für nicht erbrachte Leistungen einforderDie meisten kommen wohl nie auf die Idee, jemanden wg. entgangener Ehefreuden zu verklagen ... wenn jemand ein paar Millionen auf dem Konto hat, wirds aber sicher wahrscheinlicher  _________________
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| Poreana

Alter: 41
| | Anmeldungsdatum: 01.03.2012 | | Beiträge: 225 | | Wohnort: Wien |
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Verfasst am: Sa Jun 02, 2012 3:53 Titel: |
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Man kann nur auf wirklich erlittenen Schaden klagen. Und kein Geschlechtsverkehr ist kein Schaden. Deshalb kann man bei Auflösung eines Verlöbnisses das auch nicht einklagen. Man kann z.B. verlangen, dass ein bereits gekaufter Anzug erstattet wird oder irgendwelche Kosten, die nicht entstanden wären, wenn keine Verlobung stattgefunden hätte (z.B. Anzahlung auf die Hochzeitsreise, etc.). Emotionaler Schaden kann so nicht eingeklagt werden, eventuell (wenn es ganz schlimm kommt) die Kosten für eine psychologische Beratung. Außerdem haben beide das Recht darauf Fotos, Briefe und Geschenke zurückzufordern (davon ausgenommen sind Geburtstagsgeschenke, Weihnachtsgeschenke, etc.). _________________ "Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen ..." (Helmut Qualtinger) |
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| Nesco

Alter: 23
| | Anmeldungsdatum: 16.02.2012 | | Beiträge: 215 | | Wohnort: Duisburg |
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Verfasst am: Sa Jun 02, 2012 11:13 Titel: |
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ich kann mir nicht vorstellen das ds in deutschland noch möglich ist
man kann ja auch den Ehepartner verklagen, wenn er jemanden missbraucht, da ist die begründung miene ich mal gewesen Ehe ist kein garant für freiwilligen sex oder so,
kp wenn es pflichten gibt müsste die ja beim standesamt unterzeichnet werden, hab mir so was noch nie durchgelesen, und so nen ehevertrag setzt doch alles schon recht klar wenn man den gut aufsetzt
ich denke wenn es so einen fall in deutschland gäben würde, würde ich das urteil anklagen, weil sonst würde sich ja nichts ändern |
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| Poreana

Alter: 41
| | Anmeldungsdatum: 01.03.2012 | | Beiträge: 225 | | Wohnort: Wien |
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Verfasst am: So Jun 03, 2012 4:11 Titel: |
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Das deutsche Recht im Detail kenne ich nicht. Aber mit dem Unterzeichnen beim Standesamt unterzeichnet man automatisch auch die rechtlichen Grundlagen einer Ehe. Das muss nicht extra ausgewiesen sein. Wenn im Gesetz noch drin steht, dass kein Sex ein Scheidungsgrund ist, dann wird man vermutlich eine Scheidungsklage einreichen können. Allerdings ist eine Klage immer die schlechteste Variante bei einer Scheidung. Deshalb wird vermutlich jeder dahingehend beraten tunlichst eine einvernehmliche Scheidung anzustreben.
Was mich aber in diesem Fall viel mehr interessieren würde, ist die Beweislage. Wie bitte soll bewiesen werden, dass kein Sex stattgefunden hat? Angenommen ich bin verheiratet und sexuell und mein Mann will keinen Sex ... wie soll denn das bitte bewiesen werden, dass nie Sex stattgefunden hat? _________________ "Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen ..." (Helmut Qualtinger) |
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| Forum Lurker

Alter: 43
| | Anmeldungsdatum: 22.11.2007 | | Beiträge: 1023 | |
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Verfasst am: So Jun 03, 2012 12:20 Titel: |
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| Poreana hat folgendes geschrieben: | | Was mich aber in diesem Fall viel mehr interessieren würde, ist die Beweislage. Wie bitte soll bewiesen werden, dass kein Sex stattgefunden hat? Angenommen ich bin verheiratet und sexuell und mein Mann will keinen Sex ... wie soll denn das bitte bewiesen werden, dass nie Sex stattgefunden hat? |
Das ist eine gute Frage. Ich schätze mal das nach altem Recht die Abwesenheit von Kindern als Beweis herangezogen werden konnte das der Partner sich einem "verweigert" hat. _________________ “To the man who loves art for its own sake, it is frequently in its least important and lowliest manifestations that the keenest pleasure is to be derived.”
― The Adventures of Sherlock Holmes |
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